Do

04

Jun

2009

Wann fliegt der politische Deckel in Berlin weg?

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© prspapa / PIXELIO

Großbritannien macht es uns vor: Ein Skandal jagt den nächsten - unter den Abgeordneten herrscht große Unruhe und ein Kopf rollt nach dem anderen.

Gut, dass es in Berlin so etwas nicht gibt. Dort regiert weder Korruption noch Betrug, unsere unabhängigen Abgeordneten und die Regierung sind nicht nur sauber, sondern rein. Oder was denken Sie?

 

Im Land der Rechtslenker - in Bezug auf den Straßenverkehr - herrscht offenbar “Revoluzzer-Stimmung”. Der Spiegel schrieb dazu am 18.05.2009:

Revoluzzer-Stimmung im House of Commons

Der Spesenskandal um britische Politiker stürzt das Land in die tiefste politische Krise seit Jahrzehnten - und provoziert einen offenen Aufstand im Unterhaus. Sprecher Martin sperrt sich gegen alle Rücktrittsforderungen. Sein Schicksal liegt in den Händen eines alten Parteifreunds: Gordon Brown.

Nur einen Tag später war es auch schon so weit: Martin trat zurück. Eine Unglaublichkeit, da dies in den letzten 300 Jahren nicht geschah. Focus-Online dazu am 19.05.2009:

Britischer Parlamentspräsident Martin tritt zurück

Der britische Unterhauspräsident Michael Martin tritt zurück. Eine Spesenaffäre unter Abgeordneten war ausschlaggebend für die Entscheidung. Martin ist damit der erste Parlamentspräsident seit 300 Jahren, der seinen Rücktritt erklärt.

Der britische Unterhauspräsident Michael Martin hat am Dienstag seinen Rücktritt angekündigt. Er werde sein Amt am 21. Juni niederlegen, sagte Martin. Hintergrund des Schritts ist ein Skandal um eine Spesenaffäre unter Abgeordneten. Der einflussreiche Labour-Politiker steht in der Kritik, weil er Rufe nach einer Reform der Spesen-Praxis ignoriert und versucht hat, die Veröffentlichung von Abrechnungen zu verhindern. Er ist der erste britische Parlamentspräsident seit 300 Jahren, der zurücktritt.

Wie wir schon durch die Banken-Krise gelernt haben, wird nur das zugegeben, was ohnehin nicht mehr zu verheimlichen ist. Gehen wir also davon aus, das war nur eine kleine Eisbergspitze, die wir mitbekommen haben.

Derartige Unruhen in einer Regierung zwingen deren Chef zu schnellen und sichtbaren Maßnahmen, sonst kann er sich gleich selbst verabschieden. Gordon Brown geht daher laut Handelsblatt vom 26.05.2009 an den Umbau seines Kabinetts:

Regierungschef Gordon Brown zieht Konsequenzen aus dem britischen Spendenskandal: Mit einem neuen Kabinett und einem “nationalen Plan” will Brown seinen Kopf retten. Doch die Debatte läuft längst an ihm vorbei. Selbst innerhalb seiner eigenen Partei bekommt Brown unerwartete Konkurrenz.

Brown geht es also einzig und allein um seinen Kopf, nicht um Großbritannien. Ein typisches Bänkerverhalten könnte man meinen. Das Handelsblatt weiter:

LONDON. Der britische Spendenskandal zieht weitere Kreise: Neben Abgeordneten zittern jetzt auch Minister um ihre Ämter. Nach neuen Enthüllungen des „Daily Telegraph“ sollen neun Kabinettsmitglieder, darunter Schatzkanzler Alistair Darling, gegen die Regeln verstoßen haben, indem sie die Kosten ihrer Steuerberater auf die parlamentarische Spesenrechnung setzten. Downing Street wies diese Anschuldigungen zurück – doch Regierungschef Gordon Brown bereitet längst eine Kabinettsumbildung vor.

Schnell umbauen, bevor noch mehr herauskommt. Meine Güte, was eine korrupte Gesellschaft da drüben.......

 

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siehe auch :

Nach der EUROPA-Wahl dann Antrag auf Inhaftierung der BRD-Vertreter  Lage zur Verfassung

 

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Noch etwas -

am Sonntag ist Europwahl,
wir bekommen ein ganz neues GRUNDGESETZ. - das alte wird abgelöst.

Ich mag da den Rütlischwur der Schweizer Eidgenossen:

Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.


liebe Grüße
Joh.W.Matutis

Hier die Gedanken dazu - nur zum Nachdenken und Meinungsbildung.

...der Vertrag von Lissabon antichristlich - da er nationalstaatliche  Ordnungen durch ein bürokratisches und nicht vom Volk eingesetztes System ersetzen,  Mitbestimmungsrechte beseitigen, weite Teile der Sozialpolitik aufgeben und uns in militärische Aktionen verwickeln will:

12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon

1. Der Vertrag von Lissabon wirkt wie eine Verfassung für Europa. Trotzdem wird darüber nicht vom Volk abgestimmt, wie es für eine Verfassung nötig wäre. Übrigens: Eine lesbare („konsolidierte“) Form des Vertrags stand in ganz Europa nicht zur Verfügung, als der Bundestag und der Bundesrat darüber abstimmten.

2. Der Vertrag sieht keine Gewaltenteilung vor, obwohl sie das Fundament jeder Demokratie ist. Denn die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze und Verordnungen zu formulieren. Sie ist außerdem das Ausführende Organ („Regierung“) und die erste Instanz in wichtigen Bereichen der Rechtsprechung. Sie wird nicht gewählt, sondern zwischen den Regierungen und den Wirtschaftsverbänden ausgehandelt. Anschließend muss sie vom
EU-Parlament bestätigt werden. Dieses hat jedoch kein Recht, selbst Kommissare vorzuschlagen. Da die Kommission nur Verwaltungsfachleute beschäftigt, ist sie in allen Fachbereichen auf die Zuarbeit von Lobbygruppen angewiesen.

3. Das EU-Parlament kann bei der Außen- und Verteidigungspolitik, der Atompolitik und bei grundsätzlichen Fragen der Wirtschaft nicht mitbestimmen.
In keinem Bereich darf es Entwürfe für Richtlinien und Verordnungen einbringen. Es darf lediglich zusammen mit dem (Minister-) Rat über die Entwürfe abstimmen.

4. EU – Richtlinien und Verordnungen stehen über dem deutschen Grundgesetz.

5. Heute sind etwa 80% aller neuen deutschen Gesetze lediglich die Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht. Diese Vorgaben erstrecken sich praktisch auf alle Bereiche des täglichen Lebens.

6. Zur „Konfliktverhütung“ und „Krisenbewältigung“ erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur „Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“, z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische „Mission“ durchgeführt werden. Der EU-Ministerrat entscheidet hinter verschlossenen Türen über Kriegseinsätze und militärische Aufrüstung.

Kein Parlament, weder das der EU, noch der Bundestag, können diese Entscheidungen ändern.

7. Bei solchen Einsätzen soll die militärische und politische Leitung (auch für die Bundeswehr!) künftig ein Komitee der EU übernehmen, das nicht demokratisch gewählt ist. Das EU-Parlament muss über Kampfeinsätze nur  sporadisch unterrichtet werden, der Bundestag überhaupt nicht.

 

8. Die Außen- und Sicherheitspolitik kann von keinem Gericht überprüft werden.

9. Der „Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“ ist für beide Bereiche zuständig. Damit werden Militärinterventionen in aller Welt zum Mittel der Außenpolitik.

10. Tötungen zur „rechtmäßigen“ Niederschlagung eines Aufruhrs sind erlaubt.Damit werden Aktionen wie das brutale Eingreifen der chinesischen Regierung am Platz des Himmlischen Friedens und in Tibet auch in Europa möglich. Nach dem Vertrag von Lissabon hätten die friedliche Demonstrationen von 1989 in einem Blutbad geendet. Im Krieg und bei unmittelbarer Kriegsgefahr ist die Todesstrafe prinzipiell wieder möglich.

11. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherheit können nur durchgeführt werden, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigen.

12. Bei den Wahlen zum EU-Parlament zählt eine Stimme in Luxemburg 11 Mal so viel wie eine Stimme in Deutschland.

Fundstellen:
EUV = „Vertrag über die Europäische Union“ in der Fassung des Vertrags von Lissabon

AEUV = „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon

EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention

Zu 1: Jens-Peter Bonde, Vorsitzender der ED-Fraktion im EU-Parlament (Übersetzung zitiert nach G. Wisnewski: 2009 Das kritische Jahrbuch, Knaur Taschenbuch, 2009, S. 94): „Im Rat haben sie beschlossen, dass es keiner einzigen Institution in der EU erlaubt ist, eine konsolidierte Fassung zu drucken, die man überhaupt lesen kann, bevor der Vertrag von allen 27 Mitglieds-Staaten verabschiedet wurde.“ Wie sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 10. Februar 2009 herausstellte, bekamen die Bundesab-geordneten wenige Tage vor dieser Abstimmung eine unautorisierte e-Mail Version des Vertrags auf einen Rechner in ihrem Büro. Zu diesem Zeitpunkt war es aber unmöglich, das gesamte Vertragswerk durchzuarbeiten.

Zu 2.: Art. 13 – 19 EUV und Art. 223 – 250 AEUV

Zu 3.: Art. 22, Art. 24 Abs. 1 und Art. 26 – 45 EUV, Euratomvertrag, Art. 26 Abs. 3 AEUV, Art. 17 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 EUV

Zu 4.: Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge: Nr.17 „Erklärung zum Vorrang“

Zu 6.: Art. 42 Abs.1, Art. 43 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 5 EUV. Die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist in dem Dokument „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel, 12. Dezember 2003“ beschrieben. Siehe hierzu auch das European Defence Paper des Pariser Instituts für Strategische Studien. Hierbei handelt es sich zwar nicht um ein verpflichtendes Dokument. Dort wird aber explizit ein Krieg für die Eroberung von Ölquellen geplant. Der Einsatz von Nuklearwaffen wird explizit
erwähnt.
Vgl. auch oben die Fundstellen zu Nr. 3.

Zu 7.: Hier wird zwischen „Leitung“ und „Verantwortung“ unterschieden.
Letztere liegt bei (Minister-) Rat und beim Hohen Vertreter. Siehe Art. 38 Abs. 2 und Art. 36 EUV

Zu 8.: Art 24 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV

Zu 9.: Art. 22 Abs. 2 EUV. Siehe auch Art. 24 ff EUV.

Zu 10.: Art. 2 Abs. 2c EMRK, der hier nach Art. 6 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 52
Abs. 3 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ anzuwenden ist, da der Oberbefehl für derartige Einsätze bei der EU liegt (siehe oben Nr. 7) und diese der UN-Menschenrechtskonvention nicht beigetreten ist. Zur Todesstrafe siehe Protokoll Nr.6 zur EMRK. Das Protokoll Nr. 13, das die Todesstrafe gänzlich abschafft, gilt für die EU nicht; vgl. hierzu Erläuterung 3b zu Art.
2 der „Erklärung 12 betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte“ (Erklärung zum Verfassungsvertrag), die den Standpunkt des Konvents wiedergibt.

Zu 11.: Art. 151 Abs 2 AEUV

Zu 12.: Bisher Art. 190 Abs. 2 des EG-Vertrags: Luxemburg: 457 000 Einwohner, 6 Abgeordnete; Deutschland: 82 469 000 Einwohner, 99 Abgeordnete. Jetzt nach Art 14 durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat noch verschärft.
Siehe auch Protokoll Nr. 36 „Über die Übergangsbestimmungen“ zum Vertrag von Lissabon.

 

Unglaublich - aber WAHR!!
 
Es bewegt sich was - nach 60 Jahren der Fremdherrschaft!!

Volksparteien zur EU- Wahl wählen heißt, Todesstrafe wählen !

Für immer geknechtet sein und die Souveränität unsere Landes aufgeben !

Darum, ein ganz klares - " NEIN " - dazu sagen !


Die Wiedervereinigungslüge, oder Deutschland ein Land ohne Zukunft ?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !

Eine wichtige Mitteilung an alle Interessierten ! 
 siehe Link

 

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2 Kommentare

  • #1

    fms (Donnerstag, 04 Juni 2009 15:55)

    Lieber Joh.W.Matutis,
    Ich mag den Rütlischwur auch, nur die neue Bundesverfassung die
    heuer vor 10 Jahren durch die alte von 1874 von den hinters Licht geführten Eidgenossen ersetzt wurde, machte eben diesen
    Schwur endgültig zunichte! Der grosse Teil der schweizerischen
    Volksseele ist in einen geistig umnachteten Zustand verkommen,
    die nicht mehr wahrnimmt, dass sie in dass gleiche Dilemma
    hineinschlittern wird, in dem ihr Deutschen schon seit spätestens 1990 steckt. "Wehret den Anfängen" hiess es früher, nur dieser Zeitpunkt ist vor 10 Jahren kläglich verschlafen worden; mal soviel zum eidgnössischen Rütlischwur und der ach so viel gepriesenen Unabhängigkeit.Die neue Bundesverfassung hat internationale Rechte über eidgenössische gesetzt und somit ist der Mist geführt, auch mit der Schweiz ist's eigentlich schon vorbei wenn nicht vorher die breite Masse doch noch erwachen sollte.Die langen unsichtbaren
    Tentakeln der Illuminaten haben auch unser Land vollumfänglich
    erreicht. Ich will damit nur ein klein wenig die(trügerische) Idylle ausleuchten die mit der Schweiz immer in verbindung gebracht wird, auch bei uns ist der Wurm drin und zwar gehörig!

  • #2

    fms (Donnerstag, 04 Juni 2009 16:01)

    korrigiere: Verfassung von 1874 wurde vor 10 Jahren durch neue ersetzt.

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